Allgemeine Geschäftsbedingungen
SAILIFY Yachthandel GmbH | Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der SAILIFY Yachthandel GmbH, FN 670635 d (Landesgericht Klagenfurt), UID ATU82963027, Aussichtspromenade 6, 9220 Velden am Wörther See, Österreich („SAILIFY“), insbesondere für:
a) den Verkauf neuer Boote und Yachten samt Ausrüstung („Neuboote“);
b) den Verkauf von Zubehör, Ersatzteilen und Ausrüstung („Zubehör“);
c) Dienstleistungen wie Transport, Kranung, Einwasserung, Einweisung, Trainings, Überstellungen und Serviceleistungen („Dienstleistungen“); sowie
d) die Vermittlung von Booten Dritter („Vermittlung“, § 13).
(2) „Verbraucher“ ist jeder Kunde, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 KSchG); „Unternehmer“ ist jeder andere Kunde. Bestimmungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet. Zwingende Bestimmungen zugunsten von Verbrauchern, insbesondere nach KSchG, VGG und FAGG, bleiben in jedem Fall unberührt; im Zweifel gilt gegenüber Verbrauchern die für sie günstigere gesetzliche Regelung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SAILIFY stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Es gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung dieser AGB. Gegenüber Unternehmern gelten die AGB auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises bedarf.
(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein schriftlicher Kaufvertrag samt Anlagen, gehen diesen AGB vor.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Angebote von SAILIFY sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Angaben in Prospekten, Katalogen, Preislisten und Werbematerialien des Herstellers oder von SAILIFY (etwa Maße, Gewichte, Verdrängung, Segelflächen, Abbildungen und Renderings) werden nur dann vertraglich vereinbarte Eigenschaften, wenn sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht werden; hersteller- und branchenübliche Toleranzen bleiben vorbehalten. Die gesetzlichen Regeln über öffentliche Äußerungen gegenüber Verbrauchern (§ 5 VGG) bleiben unberührt.
(3) Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterfertigung eines Kaufvertrags, durch schriftliche Auftragsbestätigung von SAILIFY oder durch einvernehmliche Leistungserbringung zustande.
(4) Die Bestellung eines Neuboots bei Hersteller bzw. Werft („Werksbestellung“) erfolgt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung (§ 4).
(5) Geringfügige technische Änderungen des Herstellers in Konstruktion, Material und Ausführung bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, den Wert und die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen und der vereinbarten Spezifikation im Wesentlichen entsprechen.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, gegenüber Unternehmern Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten Preise für Neuboote ab dem vereinbarten Übergabeort. Nicht im Kaufpreis enthalten sind insbesondere Transport, Kranung, Einwasserung, Maststellen und Riggarbeiten, Antifouling, Zulassung bzw. Registrierung, Versicherung sowie behördliche Gebühren; solche Leistungen werden nur auf Grundlage gesonderter Beauftragung erbracht und verrechnet.
(3) Ändern sich nach Vertragsabschluss die Werkspreise des Herstellers, Material-, Energie- oder Transportkosten, Wechselkurse, Zölle oder sonstige öffentliche Abgaben, die in den Preis eingeflossen sind, ist SAILIFY berechtigt und verpflichtet, den Preis entsprechend anzupassen, und zwar sowohl durch Erhöhung als auch durch Senkung. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn die Übergabe später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll; die Anpassung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der genannten, von SAILIFY nicht beeinflussbaren Umstände.
(4) Erhöht sich der Gesamtpreis nach Abs 3 um mehr als 5 %, kann der Kunde binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich rückerstattet.
§ 4 Zahlung
(1) Sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt für Neuboote folgender Zahlungsplan: 20 % des Gesamtkaufpreises binnen 7 Tagen ab Vertragsabschluss und Rechnungslegung (Anzahlung); 80 % binnen 7 Tagen nach Meldung der Versandbereitschaft ab Werft, jedenfalls vor Übergabe. Zubehör und Dienstleistungen sind mangels anderer Vereinbarung bei Lieferung bzw. Leistungserbringung zur Zahlung fällig.
(2) Zahlungen sind spesen- und abzugsfrei auf das in der Rechnung angegebene Konto von SAILIFY zu leisten. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
(3) Bei Zahlungsverzug gebühren die gesetzlichen Verzugszinsen (gegenüber Verbrauchern 4 % pro Jahr, gegenüber Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB) sowie der Ersatz der notwendigen und zweckentsprechenden Mahn- und Betreibungskosten, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
(4) Solange fällige Zahlungen ausstehen, ist SAILIFY nicht zur Übergabe verpflichtet; vereinbarte Liefer- und Übergabetermine verschieben sich entsprechend.
(5) Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt oder von SAILIFY anerkannt sind. Verbraucher können darüber hinaus mit Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von SAILIFY stehen, sowie für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von SAILIFY.
§ 5 Lieferung und Liefertermine
(1) Liefer- und Übergabetermine für Neuboote sind voraussichtliche Termine und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Sie hängen insbesondere von Produktion und Auslieferung durch Hersteller bzw. Werft sowie vom Transport ab.
(2) SAILIFY informiert den Kunden unverzüglich über absehbare wesentliche Verzögerungen.
(3) Wird ein Termin überschritten, kann der Kunde SAILIFY schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen (bei Neubooten in der Regel vier Wochen) und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Nachfrist mindestens vier Wochen. Bereits geleistete Zahlungen werden im Fall des Rücktritts unverzüglich rückerstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzug bleiben unberührt.
(4) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare, von SAILIFY nicht zu vertretende Hindernisse (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Streik, Betriebsstörungen oder Lieferausfälle bei Hersteller, Zulieferern oder Transporteuren) verlängern die Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dauert das Hindernis länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden rückerstattet.
(5) Zumutbare Teillieferungen (etwa von Zubehör) sind zulässig.
§ 6 Übergabe, Annahmeverzug, Gefahrenübergang
(1) Die Übergabe erfolgt am vereinbarten Übergabeort, mangels Vereinbarung am Sitz von SAILIFY in 9220 Velden am Wörther See. Über die Übergabe wird ein Übernahmeprotokoll errichtet.
(2) Der Kunde hat den Kaufgegenstand binnen 14 Tagen ab Meldung der Übergabebereitschaft und vollständiger Zahlung zu übernehmen, frühestens jedoch ab dem vereinbarten Liefertermin bzw. Lieferzeitraum, sofern nicht einvernehmlich ein anderer Termin festgelegt wird.
(3) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, gehen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Verwahrung (insbesondere Lager-, Liegeplatz- und Versicherungskosten) ab diesem Zeitpunkt auf den Kunden über.
(4) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versendet oder überstellt, geht die Gefahr bei Verbrauchern erst mit Ablieferung an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten über. Hat der Verbraucher den Beförderer selbst beauftragt, ohne dass SAILIFY diesen vorgeschlagen hat, geht die Gefahr bereits mit Aushändigung an den Beförderer über (§ 7b KSchG). Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Beförderer über.
(5) Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe an den Kunden über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenforderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum von SAILIFY (Eigentumsvorbehalt).
(2) Bis zum vollständigen Eigentumsübergang darf der Kunde den Kaufgegenstand weder veräußern, verpfänden noch sicherungsweise übereignen. Wurde ihm der Kaufgegenstand bereits überlassen, hat er ihn sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten angemessen zu versichern (bei Booten jedenfalls Haftpflicht- und Kaskoversicherung).
(3) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat der Kunde SAILIFY unverzüglich bekannt zu geben.
(4) Eine Registrierung oder Flaggenführung des Boots vor vollständigem Eigentumsübergang bedarf der vorherigen Zustimmung von SAILIFY.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Für Verbraucher richtet sich die Gewährleistung beim Warenkauf nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und dem ABGB: Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Ein Mangel, der innerhalb eines Jahres ab Übergabe hervorkommt, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als bereits bei Übergabe vorhanden (§ 11 VGG). Gewährleistungsrechte verjähren drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
(2) Die Gewährleistungsbehelfe richten sich nach dem Gesetz: zunächst Verbesserung oder Austausch; wenn diese nicht möglich oder für SAILIFY mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sind oder nicht in angemessener Frist erfolgen, Preisminderung oder, außer bei bloß geringfügigen Mängeln, Auflösung des Vertrags bzw. Wandlung.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt abweichend: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe. Der Kunde hat die Ware nach Übergabe unverzüglich, längstens binnen acht Tagen, zu untersuchen und erkennbare Mängel bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsansprüchen wegen des Mangels schriftlich und konkret zu rügen; später hervorkommende Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung ebenso zu rügen (§ 377 UGB). Die Vermutung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen; der Unternehmer hat zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war.
(4) Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn Beeinträchtigungen zurückzuführen sind auf: übliche Abnutzung und Verschleiß (z.B. Antifouling, Opferanoden, Verschleiß von Segeln, Tauwerk und Batterien), unsachgemäße Bedienung oder Überbeanspruchung, unterlassene oder nicht fachgerechte Wartung entgegen den Herstellervorgaben, eigenmächtige Umbauten oder Reparaturen durch Dritte sowie äußere Einwirkungen nach Gefahrenübergang (z.B. Witterung, Grundberührung, Havarie). Die gesetzlichen Rechte der Verbraucher bleiben unberührt.
(5) Enthält die Ware digitale Elemente (z.B. Navigations- und Bordelektronik mit Software), bleiben die gesetzlichen Aktualisierungspflichten gegenüber Verbrauchern (§ 7 VGG) unberührt.
(6) Mängelbehebungen erfolgen nach Wahl von SAILIFY am Übergabeort, am Sitz von SAILIFY oder bei einem autorisierten Servicepartner. Ist der Kunde Verbraucher, hat er die Ware SAILIFY zur Verfügung zu stellen; die für die Herstellung des mangelfreien Zustands erforderlichen Kosten (insbesondere Transport-, Kran-, Arbeits- und Materialkosten) trägt SAILIFY nach Maßgabe des VGG. Ist der Kunde Unternehmer, hat er das Boot auf eigene Kosten und Gefahr zum Sitz von SAILIFY oder zu einem von SAILIFY genannten Servicepartner zu verbringen; Transport-, Kran- und Reisekosten trägt in diesem Fall der Unternehmer.
§ 9 Herstellergarantie
(1) Für Neuboote und viele Ausrüstungsteile bestehen Garantien der jeweiligen Hersteller (z.B. die BENETEAU Werftgarantie) nach Maßgabe der jeweiligen Garantiebedingungen, die dem Kunden spätestens bei Übergabe ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden.
(2) Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Garanten. Sie schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein: Die Gewährleistungsrechte gegenüber SAILIFY bestehen unabhängig von der Garantie und können kostenlos in Anspruch genommen werden (§ 9b KSchG).
(3) SAILIFY unterstützt den Kunden bei der Abwicklung von Garantiefällen gegenüber dem Hersteller.
§ 10 Haftung
(1) SAILIFY haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
(2) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche von Unternehmern sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
(4) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(5) Für Boote, Sachen und Unterlagen, die der Kunde SAILIFY zur Bearbeitung oder Verwahrung überlässt (etwa für Service, Kranung oder Vermittlung), haftet SAILIFY nach Maßgabe der Abs 1 bis 4; der Ausschluss nach Abs 2 gilt jedoch nicht für Schäden an der überlassenen Sache selbst, wenn deren Bearbeitung oder Verwahrung Gegenstand der beauftragten Leistung ist.
§ 11 Stornierung; Rücktritt von SAILIFY
(1) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass ihm ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht, oder wird der Vertrag auf seinen Wunsch einvernehmlich aufgelöst, kann SAILIFY ein pauschales Stornoentgelt von 15 % des Bruttokaufpreises bzw. des Bruttoentgelts verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass SAILIFY kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; das richterliche Mäßigungsrecht (§ 1336 Abs 2 ABGB, § 7 KSchG) bleibt unberührt. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens vorbehalten.
(2) SAILIFY kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
a) der Kunde mit der Anzahlung oder einer weiteren Zahlung trotz schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen in Verzug ist;
b) der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist verletzt; oder
c) sich nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden objektiv zeigt (z.B. Exekutionen) und der Kunde trotz Aufforderung weder Zug um Zug leistet noch angemessene Sicherheit bietet; die Bestimmungen der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
(3) Im Fall des Rücktritts nach Abs 2 aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gilt Abs 1 sinngemäß.
(4) SAILIFY ist zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt berechtigt, soweit der Erfüllung Embargos, Sanktionen oder exportkontrollrechtliche Vorschriften der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder Österreichs entgegenstehen, insbesondere wenn der Kunde oder dessen wirtschaftlicher Eigentümer auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt wird. Der Kunde stellt SAILIFY auf Verlangen die für Ausfuhr und Endverbleib erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung. Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht; bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden rückerstattet, soweit dem keine zwingenden sanktionsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
§ 12 Rücktrittsrecht für Verbraucher nach dem FAGG
(1) Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Fernabsatz (z.B. per E-Mail, Telefon oder über die Website) oder außerhalb der Geschäftsräume von SAILIFY, steht ihm nach dem FAGG ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand (Abs 3) vorliegt. Die Frist beginnt bei Kaufverträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter die Ware in Besitz nimmt, bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Der Rücktritt bedarf keiner Begründung und keiner bestimmten Form; der Verbraucher kann das Muster-Widerrufsformular (Anhang) verwenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung an: SAILIFY Yachthandel GmbH, Aussichtspromenade 6, 9220 Velden am Wörther See, E-Mail: yachting@sailify.at.
(3) Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere:
a) bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG). Bei Neubooten ist das insbesondere der Fall, wenn das Boot nach individueller Spezifikation des Kunden gefertigt wird, die über die bloße Auswahl von Standardoptionen hinausgeht (etwa Sonderausführungen von Rumpf, Kiel, Rigg, Farben oder Layout ab Werk). Ob eine kundenspezifische Anfertigung vorliegt, ist im Einzelfall zu beurteilen; bei Lagerbooten greift diese Ausnahme nicht;
b) bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Erbringung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vereinbart ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG), z.B. Trainings, Einweisungen und Überstellungen mit fixem Termin.
(4) Tritt der Verbraucher wirksam zurück, erstattet SAILIFY alle geleisteten Zahlungen einschließlich allfälliger Standard-Lieferkosten binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung unter Verwendung desselben Zahlungsmittels. SAILIFY kann die Rückzahlung verweigern, bis die Ware wieder zurückgestellt oder der Nachweis ihrer Rücksendung erbracht wurde; dies gilt nicht, wenn SAILIFY angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Der Verbraucher hat die Ware binnen 14 Tagen zurückzustellen und trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Boote und sperrige Güter können nicht mit normaler Post zurückgesendet werden; die Rücksende- bzw. Abholkosten trägt der Verbraucher, sie werden je nach Bootsgröße und Entfernung auf etwa 500 bis 5.000 Euro geschätzt. Wurde die Ware bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert und kann sie wegen ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden, holt SAILIFY die Ware auf eigene Kosten ab (§ 15 Abs 2 FAGG).
(5) Der Verbraucher hat SAILIFY einen Ersatz für die Minderung des Verkehrswerts der Ware zu leisten, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist (bei Booten z.B. Einwasserung und Nutzung).
(6) Hat der Verbraucher bei Dienstleistungen ausdrücklich verlangt, dass SAILIFY vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, und tritt er danach zurück, hat er SAILIFY einen dem bereits erbrachten Leistungsanteil entsprechenden Betrag zu zahlen (§ 16 FAGG). Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst nach ausdrücklichem Verlangen des Verbrauchers und dessen Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts begonnen wurde.
§ 13 Vermittlung von Booten Dritter (Brokerage)
(1) Tritt SAILIFY als Vermittler auf, vermittelt SAILIFY den Abschluss eines Kaufvertrags zwischen dem Eigner bzw. Verkäufer und dem Kaufinteressenten. Der vermittelte Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen diesen Parteien zustande; SAILIFY wird nicht Vertragspartei. Auf das Vermittlungsverhältnis ist das Maklergesetz (MaklerG) anzuwenden.
(2) SAILIFY kann entsprechend dem im Gebrauchtboothandel bestehenden Geschäftsgebrauch auch für beide Seiten tätig werden (Doppeltätigkeit); darauf wird ausdrücklich hingewiesen (§ 5 MaklerG).
(3) Angaben zu vermittelten Booten (z.B. Zustand, Baujahr, Ausstattung, Betriebsstunden) beruhen auf Informationen und Unterlagen des Eigners oder Dritter. SAILIFY gibt diese Informationen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers weiter; die gesetzlichen Pflichten von SAILIFY als Makler (insbesondere §§ 3 und 5 MaklerG) und die Haftung nach § 10 dieser AGB bleiben unberührt.
(4) Dem Kaufinteressenten wird empfohlen, das Boot zu besichtigen, eine Probefahrt zu vereinbaren und erforderlichenfalls einen unabhängigen Sachverständigen (Gutachten, Survey) beizuziehen.
(5) Die Provision richtet sich nach dem jeweiligen Vermittlungsauftrag. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem Zustandekommen des vermittelten Geschäfts durch die verdienstliche Tätigkeit von SAILIFY (§§ 6 und 7 MaklerG), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
§ 14 Dienstleistungen; Trainings und Events
(1) Inhalt und Umfang von Dienstleistungen (z.B. Transport, Kranung, Einwasserung, Mastlegen und Maststellen, Einweisung, Skipper-, Trainings- und Serviceleistungen) ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Termine für wetterabhängige Leistungen (insbesondere Trainings, Einweisungen und Überstellungen) können aus Sicherheitsgründen (z.B. Wetterlage, Wasserstand, technische Sicherheit) verschoben werden; SAILIFY bemüht sich um zeitnahe Ersatztermine. Die Entscheidung über Durchführung, Änderung oder Abbruch obliegt der verantwortlichen Schiffsführung.
(3) Der Kunde hat die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung sicherzustellen (z.B. Zugang zum Boot, vollständige Unterlagen, betriebs- und verkehrssichere Ausrüstung, erforderliche Befähigungen und Bewilligungen).
(4) Für Trainings und Veranstaltungen mit fixem Termin gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist: kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor dem Termin; bei Stornierung danach bis 48 Stunden vor dem Termin 50 % des Entgelts; bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen 100 % des Entgelts. Ersparte Aufwendungen von SAILIFY werden angerechnet; die Nominierung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist zulässig. Das richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt.
(5) Werden Leistungen am oder mit dem Boot des Kunden erbracht, hat der Kunde für aufrechten und ausreichenden Versicherungsschutz seines Boots zu sorgen; § 10 bleibt unberührt.
§ 15 Inzahlungnahme
Eine Inzahlungnahme von Gebrauchtbooten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, insbesondere zu Zustand, Bewertung, Übergabe und Anrechnung auf den Kaufpreis.
§ 16 Datenschutz
SAILIFY verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Wahrung berechtigter Interessen im Einklang mit der DSGVO und dem DSG. Nähere Informationen, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung auf www.sailify.at.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
(1) SAILIFY ist nicht verpflichtet, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) teilzunehmen, und nimmt daran grundsätzlich nicht teil; eine freiwillige Teilnahme im Einzelfall bleibt vorbehalten. Zuständige Schlichtungsstelle wäre die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, www.verbraucherschlichtung.at.
(2) Beschwerden können jederzeit direkt an SAILIFY gerichtet werden (E-Mail: yachting@sailify.at); SAILIFY ist um eine einvernehmliche Lösung bemüht.
§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Hat der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben ihm die zwingenden Schutzbestimmungen dieses Staates erhalten (Art 6 Abs 2 Rom I-VO).
(2) Für Klagen gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG). Ist der Kunde Unternehmer, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Klagenfurt am Wörthersee vereinbart; Erfüllungsort ist in diesem Fall 9220 Velden am Wörther See.
(3) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Wirksamkeit formloser Erklärungen von SAILIFY und ihrer Vertreter unberührt (§ 10 Abs 3 KSchG).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gegenüber Unternehmern gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen nur der Information; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
Anhang: Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie als Verbraucher einen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag widerrufen wollen und kein Ausnahmetatbestand nach § 18 FAGG vorliegt, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden:
An: SAILIFY Yachthandel GmbH, Aussichtspromenade 6, 9220 Velden am Wörther See, Österreich, E-Mail: yachting@sailify.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
_________________________________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________
Datum: __________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Hinweis: Bei Neubooten, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, sowie bei Freizeit-Dienstleistungen mit fixem Termin besteht kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs 1 Z 3 und Z 10 FAGG, siehe § 12 dieser AGB); ob eine kundenspezifische Anfertigung vorliegt, ist im Einzelfall zu beurteilen.